Was ist zum Pferdemarkt zugelassen?

Zugelassen sind Pferde, Esel, Rinder, Ziegen, Schafe, Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen Geflügel und Vögel wie Tauben und Kanaren mit Ausnahme von artgeschützten Tieren - aber alles unter Berücksichtigung der Auflagen. Weitere Einzelheiten hier...
Zugelassen sind Pferde, Esel, Rinder, Ziegen, Schafe, Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen Geflügel und Vögel wie Tauben und Kanaren mit Ausnahme von artgeschützten Tieren unter Berücksichtigung der Auflagen, Vorschriften und Hinweise vom Landkreis Diepholz und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (siehe Downloads). Der Handel von Hunden, Katzen und Exoten ist grundsätzlich untersagt.
Genehmigungen ansehen / downloaden
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Genehmigung des Pferdemarktes vom Landkreis Diepholz
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Tiermarkt Merkblatt Schafe, Ziegen
bei Nutztieren (Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder u.ä.) zusätzlich: Registriernummer + Ohrmarkennummer (Rinder) + Equidenpass/ Chipnummer (Pferde) Hinweis: Das Verbot über die Ausstellung bzw. den Verkauf von Geflügel ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aufgehoben worden.
bei Kanaren zusätzlich: Registrier- + Ringnummer
Die Tiere müssen in einem geschlossenen Raum untergebracht werden (siehe Hinweise LAVES und Landkreis). Für diesen Raum (ausreichend ist ein Pavillon mit mindestens 3 geschlossenen Seiten) ist eigenverantwortlich Sorge zu tragen, da nur eine geringe Anzahl an geschlossenem Raum vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden kann.
Für Rückfragen bzw. konkrete Auskünfte bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des Veterinäramtes (Landkreis Diepholz) Telefon: 05441/976-1862
oder an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Frau Dr. Schwochow, Telefon: 0 41 31/ 15 11 31.
Bitte melden Sie sich im Voraus zum Auftrieb an. Anmeldungen werden unter Telefon 04252/909807 entgegengenommen, oder nutzen Sie folgendes Anmeldeformular.