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Was ist zum Pferdemarkt zugelassen?


Pferdemarkt am 31. August 2010


Zugelassen sind Pferde, Esel, Rinder, Ziegen, Schafe, Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen und Geflügel wie Tauben, Hühner, Enten, Gänse, Kanaren mit Ausnahme von artgeschützten Tieren unter Berücksichtigung der Auflagen, Vorschriften und Hinweise vom Landkreis Diepholz und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (siehe Downloads).
Der Handel von Hunden, Katzen und Exoten ist grundsätzlich untersagt.


Anlagen ansehen/downloaden:

LAVES 2010
Tiermarkt Merkblatt Pferde
Tiermarkt Merkblatt Rinder
Tiermarkt Merkblatt Schafe Ziegen
Genehmigung des Pferdemarktes vom Landkreis


Bitte melden Sie sich im Voraus zum Auftrieb an. Anmeldungen werden unter Telefon 04252/909807 entgegengenommen, oder nutzen Sie folgendes Anmeldeformular.

Zum Anmeldeformular

Diese Daten werden von Ihnen benötigt:
Name, Anschrift
Tierart und Anzahl der Tiere

bei Nutztieren (Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder, Geflügel u.ä.) zusätzlich:
Registriernummer + Ohrmarkennummer (Rinder) + Equidenpass/ Chipnummer (Pferde)

bei Kanaren zusätzlich:
Registrier- + Ringnummer


Der Handel von Geflügel wird dieses Jahr erstmals wieder erlaubt. Allerdings müssen die Tiere in einem geschlossenen Raum untergebracht werden (siehe Hinweise LAVES und Landkreis).
Für diesen Raum (ausreichend ist ein Pavillon mit mindestens 3 geschlossenen Seiten) ist eigenverantwortlich Sorge zu tragen, da nur eine geringe Anzahl an geschlossenem Raum vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden kann.


Für Rückfragen bzw. konkrete Auskünfte bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des Veterinäramtes (Landkreis Diepholz)
Tel.: 05441/976-1862

oder an das

Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Frau Dr. Schwochow, Tel.: 0 41 31/ 15 11 31.




 
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