Zugelassen sind Pferde, Esel, Rinder, Ziegen, Schafe, Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen Geflügel und Vögel wie Tauben und Kanaren mit Ausnahme von artgeschützten Tieren unter Berücksichtigung der Auflagen, Vorschriften und Hinweise vom Landkreis Diepholz und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (siehe Downloads). Der Handel von Hunden, Katzen und Exoten ist grundsätzlich untersagt.

© Mediengruppe Kreiszeitung
Pferdemarkt Brokser Heiratsmarkt
Tiermarkt Merkblatt Schafe, Ziegen
Genehmigung des Pferdemarktes vom Landkreis
bei Nutztieren (Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder u.ä.) zusätzlich: Registriernummer + Ohrmarkennummer (Rinder) + Equidenpass/ Chipnummer (Pferde)
bei Kanaren zusätzlich: Registrier- + Ringnummer
Hinweis: Das Verbot über die Ausstellung bzw. den Verkauf von Geflügel ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aufgehoben worden.
Die Tiere müssen in einem geschlossenen Raum untergebracht werden (siehe Hinweise LAVES und Landkreis). Für diesen Raum (ausreichend ist ein Pavillon mit mindestens 3 geschlossenen Seiten) ist eigenverantwortlich Sorge zu tragen, da nur eine geringe Anzahl an geschlossenem Raum vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden kann.
Für Rückfragen bzw. konkrete Auskünfte bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des Veterinäramtes (Landkreis Diepholz) Tel.: 05441/976-1862
oder an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Frau Dr. Schwochow, Tel.: 0 41 31/ 15 11 31.



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